


Verrechnung
Für die psychotherapeutische Behandlung besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung durch die Krankenkasse. Darüber hinaus stehen – je nach Verfügbarkeit – auch vollfinanzierte Kassenplätze zur Verfügung. Gerne informieren wir Sie im Erstgespräch über die für Sie passende Möglichkeit.
Absageregelung
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuche ich Sie um rechtzeitige Absage, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin. Andernfalls stelle ich den Termin in Rechnung.
Ich bitte um Ihr Verständnis!
